Fußwege
Mancherorts findet man Wege, die durch die Beschilderung mit Verkehrszeichen 239 StVO als Fuß- bzw. Gehwege festgelegt sind.

Radfahrer müssen hier absteigen und schieben. In der Vergangenheit wurden diese Schilder manchmal gesetzt, um Kraftfahrzeugen die Durchfahrt zu verbieten. Weil Fahrradfahrer und insbesondere auch Mountainbiker in Velbert jedoch eher ein neuzeitliches Phänomen darstellen, hat man an diese damals beim Errichten der Schilder nicht gedacht oder auch nicht denken können.
Ein guter Indikator für solche Stellen ist das Vorkommen von VZ 239 im Wald oder auch die Verwendung eines alten Metallpfostens (weiß lackiert) für dieses Schild.
Die Kommune hat in solchen Situationen drei Möglichkeiten: Erstens, die Wegnahme des Schildes (bietet sich bei Waldwegen an), zweitens, die Ergänzung mit Zusatzzeichen 1021-10 (Radfahrer frei) oder drittens, die Benutzungserlaubnis auch auf Radfahrer erweitern. Bei der zweiten Variante mit Zusatzzeichen haben Radfahrer noch im besonderen Maße Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Eine Umsetzung jeglicher Maßnahmen ist jedoch nur wahrscheinlich, wenn die Gegebenheiten vor Ort tatsächlich auch Radverkehr zulassen. Bitte nehmen Sie eine Meldung nur in diesem Fall vor.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Meldung deswegen die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und die Bedürfnisse von Fußgängern. Versetzen Sie sich vor der Meldung am besten in die Rolle eines Fußgängers, wenn schnelle Radfahrer von hinten passieren.
Falls eine Wegnahme des Verkehrszeichens nicht in Frage kommt (erste Variante), wird idealerweise das Zeichen 239 durch das Verkehrszeichen 240 StVO ersetzt, welches eine gleichberechtigte Nutzung von Radfahrern und Fußgängern vorsieht (dritte Variante).

Wichtig: Sollten Sie als Fußgänger das Gefühl haben, dass eine Freigabe für Radfahrer nicht zweckmäßig ist, so würden wir Sie bitten die entsprechenden Meldungen zu kommentieren und zu argumentieren. Dies hilft dann auch den Technischen Betrieben Velbert die Umsetzung zu bewerten.5