Hilfe 4: Zeichen 250

Verkehrszeichen 250

Das Verkehrszeichen 250 StVO am Beginn einer Straße oder Zufahrt besagt, dass diese für sämtliche Fahrzeuge gesperrt ist. Damit sind Fahrräder und deren Fahrer (fahrend) eingeschlossen. In Velbert betrifft dies leider sehr viele Straßen, ohne dass den meisten Nutzern die genaue Bedeutung der Beschilderung klar ist.

Häufig trifft man das Verkehrszeichen in der Kombination „Anlieger frei“ oder „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ an. Das entscheidende Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei), fehlt jedoch.

VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art

Genau diese Fälle sind hier zu erfassen falls ein Zusatzschild für Radfahrer fehlt.

Ist bereits eines der folgenden Zusatzschilder vorhanden, soll eine Erfassung hier nicht erfolgen:

ZZ 1022-10 Radfahrer frei
ZZ 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei

Häufig findet man auch nichtamtliche Zusatzzeichen, bei denen beispielsweise landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer frei sind. Diese sind entsprechend auch nicht zu melden.

Eine fahrradfreundliche Alternative zum Zeichen 250 ist das Verkehrszeichen 260 StVO, welches die Zufahrtsbeschränkung auf motorisierte Kraftfahrzeuge beschränkt.

VZ 260 Verbot für Kraft­fahrzeuge