Sackgassen
Eine Sackgasse ist eine Straße, die nur von einem Ende her geöffnet und damit befahrbar und begehbar ist. Dies wird durch Verkehrszeichen 357 StVO signalisiert.

Häufig ist es jedoch so, dass es für Fußgänger und Radfahrer dennoch einen zweiten Ausgang aus einer solchen Straße gibt. Bei der ursprünglich sehr kraftfahrzeugorientierten Beschilderung war diese aber nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund sollten hier alle Sackgassen erfasst werden, die mit Verkehrszeichen 357 ausgestattet sind, aber dennoch einen weiteren Ausgang für die genannten Nutzergruppen vorhalten.
Solche Sackgassen werden dann mit den neueren Varianten ausgestattet, nämlich Verkehrszeichen 357-50, 357-51 und 357-52 StVO.



Bereits vorhandene Beschilderungen mit diesen neueren Zeichen sollen hier nicht erfasst werden.
In manchen Fällen gibt es Sackgassen, aus denen man als Fußgänger oder Radfahrer über einen zweiten Ausgang wieder herauskommt, dieser Ausgang aber verkehrstechnisch nicht relevant ist, da er beispielsweise wieder an ähnlicher Stelle herauskommt wie der Eingang und somit die Sackgasse eine Sackgasse bleibt. Ein Beispiel finden Sie in dieser Meldung. Solche Fälle sollen hier ebenfalls nicht erfasst werden.