Einbahnstraßen
Eine Einbahnstraße wird eindeutig durch die Verkehrszeichen 220-10, 220-20 und 353 definiert. Am Ende der Einbahnstraße steht in der Regel das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt).




Stehen diese Zeichen ohne weitere Zusätze sind die entsprechenden Straßen nicht für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben und sollten hier erfasst werden. Die relevanten Zusatzzeichen sind wie folgt zu erkennen. Sind diese vorhanden sollten Sie nicht erfasst werden.


Auf der Seite des ADFC Velbert sind die derzeit vorhandenen freigegebenen Einbahnstraßen, teils auch mit Bildern, dargestellt.