Hilfe 2: Einbahnstraßen

Einbahnstraßen

Eine Einbahnstraße wird eindeutig durch die Verkehrszeichen 220-10, 220-20 und 353 definiert. Am Ende der Einbahnstraße steht in der Regel das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt).

VZ 220-10 Einbahnstraße links
VZ 220-20  Einbahnstraße rechts
VZ 353 Einbahnstraße
VZ 267 Verbot der Einfahrt

Stehen diese Zeichen ohne weitere Zusätze sind die entsprechenden Straßen nicht für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben und sollten hier erfasst werden. Die relevanten Zusatzzeichen sind wie folgt zu erkennen. Sind diese vorhanden sollten Sie nicht erfasst werden.

ZZ 1000-32 in Kombination mit VZ 220 und VZ 353
ZZ 1022-10 in Kombination mit VZ 267

Auf der Seite des ADFC Velbert sind die derzeit vorhandenen freigegebenen Einbahnstraßen, teils auch mit Bildern, dargestellt.